Jahresabschlüsse Stadt Bad Wünnenberg
Nach § 95 der Gemeindeordnung NRW (GO) i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Bad Wünnenberg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Durch den Jahresabschluss soll ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Wünnenberg gegeben werden.
Der Jahresabschluss besteht aus
- der Bilanz
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- dem Anhang,
- dem Lagebericht und
- den Teilrechnungen.