Haushaltsplan der Stadt Bad Wünnenberg
Die Stadt Bad Wünnenberg hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2007 von der sog. Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihre Finanzbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen (Doppik) abzuwickeln.
Mit der Einführung des NKF wurde erstmals das gesamte Vermögen und die Schulden der Stadt Bad Wünnenberg erfasst, bewertet und in einer Bilanz zusammengefasst.
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
- im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus lfd.
Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
- die Verpflichtungsermächtigungen,
- die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allg. Rücklage,
- der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
- die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer
festgesetzt.
Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan der Stadt Bad Wünnenberg die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bad Wünnenberg voraussichtlichen
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlung und
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörende Teilpläne (Produkte) gegliedert.