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Auslegung von Bodenrichtwertkarten

 

Bekanntmachung

Im Rathaus der Stadt Bad Wünnenberg, Ortsteil Fürstenberg, Poststraße 15, Zimmer 23 und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn (Paderborn, Aldegreverstraße 10 - 14, Kreishaus, 10. Etage, Zimmer 933) sind

 

Karten mit Bodenrichtwerten

in der Zeit vom 02. März bis 03. April 2009

 

während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt.

 

Die in den Karten aufgeführten Bodenrichtwerte über baureifes Land und landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker) sind gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (SGV.NRW 231) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn zum Stichtag

 

01. Januar 2009

 

ermittelt worden.

 

Unter der Internetadresse     www.boris.nrw.de     können Bodenrichtwerte auch außerhalb dieser Zeit eingesehen werden.

 

Bad Wünnenberg, 25. Februar 2009

Stadt Bad Wünnenberg

Der Bürgermeister

 

gez. Menne

 

 

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