Viele Gewerbetreibende erhalten derzeit Post von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Nicht wenige Unternehmer füllen die mitversandten Fragebögen in dem Glauben aus, einer öffentlichen Stelle die Kontaktdaten ihres Unternehmens mitzuteilen.
Die versandten Schreiben / Telefaxe vermitteln den Empfängern von ihrer Aufmachung her einen amtlichen oder zumindest halbamtlichen Charakter. Bei der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ handelt es sich aber um die Bezeichnung eines Internetportals, das ähnlich den „Gelben Seiten“ Auskünfte über die Kontaktdaten von Unternehmen enthält, geordnet nach den unterschiedlichen Branchen. Betrieben wird die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ von der „GWE-Wirtschaft-Informations-GmbH“ in Düsseldorf.
Tatsächlich erteilen sie mit der Rücksendung aber einen kostenpflichtigen Auftrag für einen Brancheneintrag im Internet. Ob das gewollt ist, muss jeder Unternehmer letztendlich selbst entscheiden. Über die Zulässigkeit dieser Art von „Kundenwerbung“ entscheidet das OLG Düsseldorf.