Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine OGS, wird für das Geschwisterkind auf Antrag der niedrigere Beitrag ganz erlas-sen. Ist der OGS-Beitrag der niedrigere Beitrag, ist für die Entgegennahme des Erlass-Antrages das Jugendamt des Kreises Paderborn zuständig, ansonsten die Stadt Bad Wünnenberg.
Des weiteren können auf Antrag Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn den Eltern die Zahlung finanziell nicht zuzumuten ist. Diese Anträge nimmt ausschließlich das Jugendamt des Kreises Paderborn entgegen.