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Einführung der getrennten Abwassergebühr

Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser

In den nächsten Tagen werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2010 zugestellt. Hierin wird erstmalig die Abwassergebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt berechnet.

 

Im vergangenen Jahr wurden den Grundstückseigentümern bereits Erhebungsbögen zur Verfügung gestellt mit der Bitte, Auskunft über die auf den Grundstücken versiegelten Flächen zu machen. Die Bögen wurden ausgewertet und aufgrund der gewonnenen Daten die Gebührensätze kalkuliert.

Pro Kubikmeter Abwasser wird rückwirkend zum Jahr 2007 ein Satz von 3,80 € festgesetzt. Für den Quadratmeter versiegelter Fläche beträgt der Gebührensatz 0,29 €. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Regenwassergebühr um keine zusätzliche Gebühr, sondern um eine Umrechnung des bisherigen Gebührensatzes (4,42 €/m³) handelt.

 

Die Niederschlagswassergebühr wird aufgrund der ausgewerteten Luftbilder und der Angaben der Eigentümer berechnet. In den Gebührenbescheiden kann es bezüglich der Dachflächen zu Abweichungen kommen. Vorgenommene Änderungen sind dem Erläuterungsbogen, der als Anlage dem Bescheid beiliegt, zu entnehmen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Landeswassergesetz (LWG NRW) geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlags-wasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten hat, um seine Abwasserüberlassungspflicht gem. § 53 Abs. 1 c LWG NRW zu erfüllen. Sämtliche Dachflächen unterliegen gem. § 9 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Wünnenberg dem Anschluss- und Benutzungszwang. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden sämtliche Dachflächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Bei der Berechnung werden teilversiegelte Flächen (z.B. sogenanntes Ökopflaster) mit 50 % angerechnet. Schotterflächen werden nicht berechnet.

 

Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II sind die einer Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Vor Erhebung einer Klage sollten Sie sich zur Vermeidung unnötiger Kosten mit den Mitarbeitern der Verwaltung in Verbindung setzen, um etwaige Unstimmigkeiten im Vorfeld zu klären.

 

Zu diesem Zweck werden nachstehende Sonderöffnungszeiten im Rathaus angeboten:

Dienstag           02.03.2010        bis 19.oo Uhr

Donnerstag       04.03.2010        bis 19.oo Uhr

Freitag              05.03.2010        bis 16.oo Uhr

Samstag           06.03.2010        09.oo Uhr – 12.oo Uhr

Dienstag           09.03.2010        bis 19.oo Uhr

Donnerstag       11.03.2010        bis 19.oo Uhr

Freitag              12.03.2010        bis 16.oo Uhr.

 


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