In den nächsten Tagen werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2010 zugestellt. Hierin wird erstmalig die Abwassergebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt berechnet.
Im vergangenen Jahr wurden den Grundstückseigentümern bereits Erhebungsbögen zur Verfügung gestellt mit der Bitte, Auskunft über die auf den Grundstücken versiegelten Flächen zu machen. Die Bögen wurden ausgewertet und aufgrund der gewonnenen Daten die Gebührensätze kalkuliert.
Pro Kubikmeter Abwasser wird rückwirkend zum Jahr 2007 ein Satz von 3,80 festgesetzt. Für den Quadratmeter versiegelter Fläche beträgt der Gebührensatz 0,29 . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Regenwassergebühr um keine zusätzliche Gebühr, sondern um eine Umrechnung des bisherigen Gebührensatzes (4,42 /m³) handelt.
Die Niederschlagswassergebühr wird aufgrund der ausgewerteten Luftbilder und der Angaben der Eigentümer berechnet. In den Gebührenbescheiden kann es bezüglich der Dachflächen zu Abweichungen kommen. Vorgenommene Änderungen sind dem Erläuterungsbogen, der als Anlage dem Bescheid beiliegt, zu entnehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Landeswassergesetz (LWG NRW) geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlags-wasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten hat, um seine Abwasserüberlassungspflicht gem. § 53 Abs. 1 c LWG NRW zu erfüllen. Sämtliche Dachflächen unterliegen gem. § 9 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Wünnenberg dem Anschluss- und Benutzungszwang. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden sämtliche Dachflächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Bei der Berechnung werden teilversiegelte Flächen (z.B. sogenanntes Ökopflaster) mit 50 % angerechnet. Schotterflächen werden nicht berechnet.
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II sind die einer Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Vor Erhebung einer Klage sollten Sie sich zur Vermeidung unnötiger Kosten mit den Mitarbeitern der Verwaltung in Verbindung setzen, um etwaige Unstimmigkeiten im Vorfeld zu klären.
Zu diesem Zweck werden nachstehende Sonderöffnungszeiten im Rathaus angeboten:
Dienstag 02.03.2010 bis 19.oo Uhr
Donnerstag 04.03.2010 bis 19.oo Uhr
Freitag 05.03.2010 bis 16.oo Uhr
Samstag 06.03.2010 09.oo Uhr 12.oo Uhr
Dienstag 09.03.2010 bis 19.oo Uhr
Donnerstag 11.03.2010 bis 19.oo Uhr
Freitag 12.03.2010 bis 16.oo Uhr.