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Heiraten im Standesamt Bad Wünnenberg

 

 

Trauungstermine:

montags bis mittwochs               von 08.oo Uhr bis 15.3o Uhr

donnerstags                                von 08.oo Uhr bis 17.oo Uhr

freitags                                       von 08.oo Uhr bis 12.oo Uhr

 

Erster Samstag im Monat            von 08.oo Uhr bis 12.oo Uhr






 

Trauzimmer Sitzungszimmer Standesamt

Sitzungszimmer Stadtverwaltung















Trauzimmer Spankenhof

Spankenhof - Stucksaal


Wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Außenfassade und teilweise auch im Innenbereich ist die Nutzung des Gebäudes derzeit nicht möglich.

Nach Fertigstellung der Renovierungsarbeiten besteht für Brautpaare die Möglichkeit, sich im Stucksaal oder in der ehemaligen Heimatstube, die neu eingerichtet wird, das Ja-Wort zu geben.







Trauzimmer Altes Gericht

Trauzimmer Altes Gericht Fürstenberg,
 Am Schloßpark 6 in Fürstenberg


Im "Alten Gericht Fürstenberg" können Termine für Trauungen je nach Bedarf mit dem Standesamt und dem Förderkreis f. Kultur, Geschichte und Natur im Sintfeld vereinbart werden.

Für Trauungen im "Alten Gericht" ist eine zusätzliche Gebühr von 105,00  € an den Förderkreis Fürstenberg zu entrichten.



 






 

Sie können aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland heiraten.
 
Wir leiten Ihre Unterlagen dann an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter. Die Gebühr für die Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit) beträgt 40,-- €; ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt diese Gebühr 66,-- €.
Hinzu kommen die Kosten für die nach der Eheschließung auszustellenden Urkunden und für das Stammbuch. Wir halten verschiedene Modelle zur Auswahl bereit.

Es ist Ihnen freigestellt, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen die Ehe zu schließen. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung als auch bei der Trauung ein Dolmetscher / eine Dolmetscherin hinzuzuziehen, der / die sich durch einen gültigen Ausweis legitimieren muss. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht.


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