Im Rathaus - Sitzungszimmer Bad Wünnenberg -Stadtteil Fürstenberg-,
Poststr. 15, können Trauungstermine wie folgt vereinbart werden:
montags bis mittwochs von 08.oo Uhr bis 15.3o Uhr
donnerstags von 08.oo Uhr bis 17.oo Uhr
freitags von 08.oo Uhr bis 12.oo Uhr.
Spankenhof - Stucksaal
im Stadtteil Bad Wünnenberg, Leiberger Straße 10
an jedem 1. Freitag im Monat und dem darauf folgendenden Samstag
Termine für 2010:
05. und 06.02.2010 06.08. und 07.08.2010
05. und 06.03.2010 20.08. und 21.08.2010
09. und 10.04.2010 03.09. und 04.09.2010
07. und 08.05.2010 01.10. und 02.10.2010
04. und 05.06.2010 05.11. und 06.11.2010
02. und 03.07.2010 03.12. und 04.12.2010
23. und 24.07.2010
Zusatztermin: Sonntag, 10.10.2010
von 08.oo Uhr bis 12.oo Uhr.
Für Trauungen im Stucksaal ist eine zusätzliche Gebühr von 50,-- zu entrichten.
An diesen Tagen ist eine Trauung im Rathaus nicht möglich.
Trauzimmer Altes Gericht Fürstenberg,
Am Schloßpark 6 in Fürstenberg
Im "Alten Gericht Fürstenberg" können Termine für Trauungen je nach Bedarf mit dem Standesamt und dem Förderkreis f. Kultur, Geschichte und Natur im Sintfeld vereinbart werden.
Für Trauungen im "Alten Gericht" ist eine zusätzliche Gebühr von 105,00 an den Förderkreis Fürstenberg zu entrichten.
Sie können aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland heiraten.
Wir leiten Ihre Unterlagen dann an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter. Die Gebühr für die Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit) beträgt 40,-- ; ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt diese Gebühr 66,-- .
Hinzu kommen die Kosten für die nach der Eheschließung auszustellenden Urkunden und für das Stammbuch. Wir halten verschiedene Modelle zur Auswahl bereit.
Es ist Ihnen freigestellt, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen die Ehe zu schließen. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung als auch bei der Trauung ein Dolmetscher / eine Dolmetscherin hinzuziehen, der / die sich durch einen gültigen Ausweis legitimieren muss. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht.