Es wird darauf hingewiesen, dass der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken (sog. auf den Stock setzen) nur in der Zeit vom 01.10. - 28.02 erlaubt ist.
In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. sind lt. Landschaftsgesetz zum Schutz von nistenden Vögeln und Tierarten nur Pflege- und Formschnitte erlaubt.
Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, den Bewuchs auf ihrem Grundstück zu überprüfen und überhängende, insbesondere in den öffentlichen Straßenverkehrsraum einschl. Gehwege ragende Äste und Zweige bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Teilweise ist festzustellen, dass sogar Schulwege durch den Bewuchs eingeengt werden.
Auf die vorstehend genannten Entsorgungsmöglichkeiten wird hingewiesen.