Bleiwäsche Nr. 5 "Hinter Nüssen Hause"
Fürstenberg Nr. 13 "Hedderhagen II"
Haaren Nr. 14 "Stallbusch"
Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg hat beschlossen, die vorstehend genannten Bebauungspläne aufzustellen. Die Aufstellungsbeschlüsse sind im Amtsblatt für den Kreis Paderborn öffentlich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Stadt Bad Wünnenberg, Kirchstraße 10, Zimmer 01, Bad Wünnenberg, Stadtteil Fürstenberg, in der Zeit vom 18.06. bis einschl. 10.07.2009 während der Dienstzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten und während dieser Frist äußern.
Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung geprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Rat der Stadt Bad Wünnenberg im Billigkeitsbeschluss getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Ort und Zeitpunkt werden im Amtsblatt des Kreises Paderborn bekannt gemacht - kann das Ergebnis der Abwägung eingesehen werden. Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des BauGB nicht vorgesehen