Der vom Rat der Stadt Bad Wünnenberg als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Fürstenberg" kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Bauamt, Kirchstraße 10, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Paderborn ist dieser Bebauungsplan rechtskräftig.