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Rücksichtnahme auf den Friedhofswegen

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass insbesondere auf dem Friedhof in Fürstenberg die Wege mit PKWs und Traktoren befahren werden. Hierdurch kommt es zu Beschädigungen an Wegen und Grabeinfassungen.

 

Nach § 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21.07.2004 ist es nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden.

 


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