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Steuern / Gebühren / Beiträge

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die zur Zeit geltenden Steuer- und Gebührensätze in der Stadt Bad Wünnenberg.

     
        Grundsteuer A:                                    250 v.H.
           (Land- u. forstwirtschaftl. genutzter Grundbesitz)

        Grundsteuer B:                                  
381 v. H.
        (Sonstiger Grundbesitz)

        Gewerbesteuer:                                  403 v.H.
       (gewerbliche Betriebe)

         Hundesteuer:

- ein Hund                                    30,68 €

- zwei Hunde                                55,22 € je Hund

- drei Hunde oder mehr               67,49 € je Hund

Straßenreinigungsgebühr:

Seit dem 01.01.2007 wurde die Straßenreinigungsgebühr (Winterdienst) eingeführt. Grundlage für den Gebührenmaßstab
ist die Fläche des Grundstückes. Dieser Grundstücksflächenmaßstab ist ein eindeutiger, zuverlässiger und relativ
leicht handhabbarer Gebührenmaßstab, der auch für die Gebührenzahler anhand eigener Unterlagen
(Kaufvertrag, Grundbuchauszug) nachvollziehbar ist.

Für die von der Stadt Bad Wünnenberg durchgeführte Winterwartung beträgt
die jährliche Benutzungsgebühr ab dem 01.01.2009 0,0121 € / m².

 

Private Grundstückseigentümer haben gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Wünnenberg vom 15.12.2006 die Gehwege in einer Breite von 1,50 m vom Schnee freizuhalten. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte besteht zudem Streupflicht.
 

Abfallbeseitigungsgebühr:

Rest-müll-

tonne

Bio-

müll-

tonne

Papier-

müll-

tonne

Gebühr

pro

Jahr

  80 l

120 l

240 l

112,00 €

120 l

120 l

240 l

162,00 €

240 l

240 l

240 l

208,00 €

  80 l

240 l

240 l

122,00 €

120 l

240 l

240 l

172,00 €

  80 l

     -

240 l

102,00 €

120 l

     -

240 l

147,00 €

240 l

     -

240 l

188,00 €


Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für organische Abfälle

Die Befreiung kann im Einzelfall auf  Antrag  erteilt werden, wenn vom Antragsteller der Nachweis erbracht  wird, dass er die organischen Abfälle vollständig, nachhaltig und fachgerecht selbst kompostiert. Der Antragsvordruck ist bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Windeltonne


120 l Restmülltonne       81,00 € / Jahr

Für die Gewährung einer Windeltonne ist ein schriftlicher, formloser und begründeter Antrag erforderlich.


Voraussetzung:
   240 l Restmülltonne  ist bereits vorhanden

                          

Ermäßigung Ein-Personen-Grundstücke

Rest-müll-

tonne

Bio-

müll-

tonne

Papier-

müll-

tonne

Gebühr

pro

Jahr

  80 l

120 l

240 l

81,00 €






Für die Ermäßigung der Ein-Personen-Grundstücke muss ein schriftlicher, formloser Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

 

Voraussetzung: 
  

Das Grundstück wird das ganze Jahr von einer Person bewohnt.

          Sperrgutabfuhr

          Für die Sperrgutabfuhr ist je Anforderungskarte

(2,5 cbm gepresster Zustand) eine Gebühr in Höhe von 45,00 € zu entrichten.

Abfuhrtag:         dienstags

Abfuhr von Kühl- und Elektrogeräten

Die Abfuhr von Kühl- und Elektrogroßgeräten ist kostenlos.

Die Anforderungskarten sind bei Banken, Sparkassen und der Stadtverwaltung erhältlich.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Elektrokleingeräten
(Toaster, Computer, Radio usw. keine Fernseher) bei der Annahmestelle am städtischen Bauhof in Fürstenberg, Am Schloßpark 1.

Abgabetermin:  donnerstags, 16.00-18.00 Uhr

 

          Kanalbenutzungsgebühr:

          Vollanschluss je cbm Abwasser       4,42 €

         Wassergeld:

         Verbrauchsgebühr je cbm     0,97 € + 7 % MwSt.

3 / 5 cbm

Wasserzähler

4,60 € / Mon. + 7 % MwSt.

7 / 10 cbm

Wasserzähler

6,14 € / Mon. + 7 % MwSt.

           

         Die Wassergeld- und Kanalgebührenerstattungen bzw. -nachzahlungen aus dem Vorjahr werden
         mit der 1. Rate verrechnet.

         Wasserhärte im Stadtgebiet

         Bleiwäsche:

         11,7 ° dH         Härtebereich 2

         Bad Wünnenberg und übrige Ortsteile:

         9,5 ° dH           Härtebereich 2

        Einzugsermächtigung:


        Einzugsermächtigungen können bei der Stadtkasse Bad Wünnenberg, Frau Bieker,

        Tel. 02953/70925 angefordert werden.

        Falls Sie der Stadtkasse bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die
        Steuern und Abgaben wie bisher von Ihrem Konto abgebucht.

 


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