Grundsteuer A: 250 v.H.
(Land- u. forstwirtschaftl. genutzter Grundbesitz)
Grundsteuer B: 381 v. H.
(Sonstiger Grundbesitz)
Gewerbesteuer: 403 v.H.
(gewerbliche Betriebe)
Hundesteuer:
- ein Hund 30,68 €
- zwei Hunde 55,22 € je Hund
- drei Hunde oder mehr 67,49 € je Hund
Straßenreinigungsgebühr:
Seit dem 01.01.2007 wurde die Straßenreinigungsgebühr (Winterdienst) eingeführt. Grundlage für den Gebührenmaßstab
ist die Fläche des Grundstückes. Dieser Grundstücksflächenmaßstab ist ein eindeutiger, zuverlässiger und relativ
leicht handhabbarer Gebührenmaßstab, der auch für die Gebührenzahler anhand eigener Unterlagen
(Kaufvertrag, Grundbuchauszug) nachvollziehbar ist.
Für die von der Stadt Bad Wünnenberg durchgeführte Winterwartung beträgt
die jährliche Benutzungsgebühr ab dem 01.01.2009 0,0121 € / m².
Private Grundstückseigentümer haben gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Wünnenberg vom 15.12.2006 die Gehwege in einer Breite von 1,50 m vom Schnee freizuhalten. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte besteht zudem Streupflicht.
Abfallbeseitigungsgebühr:
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Rest-müll- tonne |
Bio- müll- tonne |
Papier- müll- tonne |
Gebühr pro Jahr |
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80 l |
120 l |
240 l |
112,00 € |
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120 l |
120 l |
240 l |
162,00 € |
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240 l |
240 l |
240 l |
208,00 € |
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80 l |
240 l |
240 l |
122,00 € |
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120 l |
240 l |
240 l |
172,00 € |
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80 l |
- |
240 l |
102,00 € |
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120 l |
- |
240 l |
147,00 € |
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240 l |
- |
240 l |
188,00 € |
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für organische Abfälle
Die Befreiung kann im Einzelfall auf Antrag erteilt werden, wenn vom Antragsteller der Nachweis erbracht wird, dass er die organischen Abfälle vollständig, nachhaltig und fachgerecht selbst kompostiert. Der Antragsvordruck ist bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Windeltonne
120 l Restmülltonne 81,00 € / Jahr
Für die Gewährung einer Windeltonne ist ein schriftlicher, formloser und begründeter Antrag erforderlich.
Voraussetzung: 240 l Restmülltonne ist bereits vorhanden
Ermäßigung Ein-Personen-Grundstücke
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Rest-müll- tonne |
Bio- müll- tonne |
Papier- müll- tonne |
Gebühr pro Jahr |
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80 l |
120 l |
240 l |
81,00 € |
Für die Ermäßigung der Ein-Personen-Grundstücke muss ein schriftlicher, formloser Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Voraussetzung:
Das Grundstück wird das ganze Jahr von einer Person bewohnt.
Sperrgutabfuhr
(2,5 cbm gepresster Zustand) eine Gebühr in Höhe von 45,00 € zu entrichten.
Abfuhrtag: dienstags
Abfuhr von Kühl- und Elektrogeräten
Die Abfuhr von Kühl- und Elektrogroßgeräten ist kostenlos.
Die Anforderungskarten sind bei Banken, Sparkassen und der Stadtverwaltung erhältlich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Elektrokleingeräten
(Toaster, Computer, Radio usw. keine Fernseher) bei der Annahmestelle am städtischen Bauhof in Fürstenberg, Am Schloßpark 1.
Abgabetermin: donnerstags, 16.00-18.00 Uhr
Kanalbenutzungsgebühr:
Vollanschluss je cbm Abwasser 4,42 €
Wassergeld:
Verbrauchsgebühr je cbm 0,97 € + 7 % MwSt.
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3 / 5 cbm Wasserzähler |
4,60 € / Mon. + 7 % MwSt. |
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7 / 10 cbm Wasserzähler |
6,14 € / Mon. + 7 % MwSt. |
Die Wassergeld- und Kanalgebührenerstattungen bzw. -nachzahlungen aus dem Vorjahr werden
mit der 1. Rate verrechnet.
Wasserhärte im Stadtgebiet
Bleiwäsche:
11,7 ° dH Härtebereich 2
Bad Wünnenberg und übrige Ortsteile:
9,5 ° dH Härtebereich 2
Einzugsermächtigung:
Einzugsermächtigungen können bei der Stadtkasse Bad Wünnenberg, Frau Bieker,
Tel. 02953/70925 angefordert werden.
Falls Sie der Stadtkasse bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die
Steuern und Abgaben wie bisher von Ihrem Konto abgebucht.