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Allgemeines zu Tageseinrichtungen für Kinder

 

Die Eltern haben je nach Bedarf die Möglichkeit, zwischen einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden zu wählen.

 

Dabei können die Kinder in unterschiedlichen Gruppenformen betreut werden:

Gruppenform I          Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II        Kinder im Alter von unter 3 Jahren

Gruppenform III      Kinder im Alter von 3 Jahren und älter

 

Bei der Bildung der Gruppenformen werden die Bedarfslagen der Eltern und der Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren berücksichtigt. Es besteht derzeit noch kein Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder. Zudem werden nicht alle Gruppenformen in jedem Kindergarten angeboten.

 

Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung. Die Hauptanmeldezeit ist am Ende eines Jahres für das darauf folgende Kindergartenjahr. Ein Kindergartenjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07.  Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die Einrichtung in Verbindung mit der Stadtverwaltung und dem Kreisjugendamt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Tageseinrichtung bzw. bei der Servicestelle über Aufnahmekapazitäten und Anmeldeverfahren.

 

Für den Besuch der Tageseinrichtung für Kinder sind monatliche Beiträge zu zahlen, die sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern richten.

 

Die Elternbeiträge staffeln sich wie folgt:

 

Kindertageseinrichtungen

Jahreseinkommen

Kinder über 2 Jahre

Kinder unter 2 Jahre

wöchentlicher Betreuungsumfang bis

wöchentlicher Betreuungsumfang bis

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis

25.000,-€

-

-

-

-

-

-

bis

37.000,-€

39 €

45 €

62 €

91 €

106 €

149 €

bis

49.000,-€

63 €

73 €

102 €

135 €

156 €

219 €

bis

61.000,-€

100 €

114 €

161 €

179 €

207 €

291 €

bis

73.000,-€

131 €

151 €

212 €

203 €

234 €

330 €

über

73.000,-€

157 €

180 €

255 €

223 €

258 €

363 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen, sind beitragsfrei. Die Kosten, für die Verpflegung bei der Über-Mittag-Betreuung werden gesondert erhoben.


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